Die SEPA Firmen-Lastschrift
Wesentliche Merkmale einer SEPA-FirmenlastschriftDie SEPA-Firmenlastschrift richtet sich nur an Zahlungspflichtige, die keine Verbraucher sind. Das heißt, dass sie ausschließlich zum Einzug von fälligen Forderungen zwischen zwei Unternehmen dient. Mit dem SEPA-Lastschriftverfahren kann der Zahlungsempfänger eine Belastung des Zahlungspflichtigen in Euro innerhalb der SEPA-Teilnehmerländer beauftragen. Dabei autorisiert der Zahlungspflichtige die SEPA-Lastschrift durch das entsprechende SEPA-Lastschriftmandat "SEPA B2B Direct Debit".
Das wesentliche Merkmal einer SEPA-Firmenlastschrift liegt jedoch im Verzicht des Widerspruchsrechts, denn anders als bei der SEPA-Basislastschrift besteht hier (nach Fälligkeit) keine Widerspruchsmöglichkeit für den Zahlungspflichtigen.
Bei der SEPA-Firmenlastschrift muss das Lastschriftenmandat jedoch bereits vor der ersten Fälligkeit bei der Bank des Zahlungspflichtigen hinterlegt sein. Damit ist sichergestellt, dass von der Bank des Zahlungspflichtigen nur solche Lastschriften eingelöst werden, für die auch ein Firmen-Lastschriftenmandat besteht.
Die genannten Informationen entsprechen dem SEPA-Regularium Stand Mai 2012. Alle Angaben ohne Gewähr.
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(c) Claus Lampert